Selbstverschuldeter Unfall

Gutachtenart: Kaskoschaden

Sie haben den Unfall selbst verschuldet und Ihr Fahrzeug wurde dabei beschädigt.

Sie sollten sich (sofern Sie eine Kaskoversicherung für Ihr Kfz besteht) bei Ihrem Versicherer melden und die Vollkasko in Anspruch nehmen. Bei der Regulierung wird Ihnen eine ggf. vereinbarte Selbstbeteilung abgezogen.

Beachten Sie:
Ihr Versicherer ist weisungsbefugt, d.h. er bestimmt den Regulierungsprozess. Der Versicherer bestimmt den Sachverständigen. Es steht Ihnen kein Rechtsanwalt zu. Je nach Vertrag (Bsp. Huk-Select-Vertrag) bestimmt der Versicherer sogar, in welcher Werkstatt das Fahrzeug repariert wird.

Wichtig zu wissen: auch in diesem Fall kann fiktiv (also nach Gutachten oder Kostenvoranschlag) abgerechnet werden.
Sie bekommen dann den Nettobetrag der Schadenkalkulation erstattet.

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